Produktberatung

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Ing. Andreas Jung
andreas.jung@solan.at
+43 (0)7735/7070-13

Lieferanten-Information der Firma SOLAN Kraftfutterwerk Schmalwieser Ges.m.b.H & Co. KG

 

Warenübernahmezeiten:

 

Anmeldung:

Eine Anmeldung für die Warenübernahme ist von Montag bis Donnerstag bis 15:30 Uhr und freitags bis 10:30 unter der Telefonnummern +43 7735/ 7070-38 (sackiert) und +43 7735/ 7070-27 (lose) möglich.

 

Mengen über 10to: Montag bis Donnerstag von 07:00 - 12:00 Uhr und von 12:30 – 15:30 Uhr. Freitags von 07:00 bis 10:30 Uhr möglich.

Kleinmengen bis 10to: Montag bis Donnerstag von 07:00 - 12:00 Uhr und von 12:30 – 16:00 Uhr. Freitags von 07:00 bis 11:00 Uhr möglich.

 

 

LIEFERBEDINGUNGEN ALLGEMEIN

 

Produktrelevante Informationen:

  • Der Rohstoff muss für die Verwendung in Futtermitteln zugelassen sein, muss den aktuellen Rechtsvorschriften entsprechenden und darf weder verbotenen Substanzen, noch Schädlinge enthalten.
  • Die Deklaration muss der geltenden Futtermittelverordnung entsprechen. Um die Rückverfolgbarkeit unserer Produkte gewährleisten zu können, müssen alle Säcke mindestens mit dem Produktnamen, dem Herstellungsdatum und der Chargennummer in deutscher Sprache gekennzeichnet sein.
  • Für Rohstoffe, welche bei der Firma SOLAN zugestellt werden, muss vorab eine Produktspezifikation und ein aktuelles Analysenzertifikat in elektronischer Form vorzuweisen sein.
  • Handelt es sich bei der angelieferten Ware um ein BIO-Produkt muss das aktuelle BIO-Zertifikat vorzuweisen sein und muss am Produkt den Richtlinien entsprechend gekennzeichnet sein!
  • Je nach Rohstoff sind GMO-Zertifikate, QS-Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter erforderlich
  • Änderungen am Rohstoff müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden und bedürfen der Schriftform. Bitte beachten Sie, dass auch Änderungen in den Datenblättern unverzüglich an uns weitergeleitet werden muss.
  • Wurde die Ware mit Phostoxin oder anderen Schädlingsbekämpfungsmitteln behandelt, so ist dies dem Unternehmen SOLAN zu melden!

 

Lieferschein:

Auf dem Lieferschein sind der Frächter, das polizeiliche Kennzeichen des LKW’s und die Chargennummer anzugeben.

 

Rechnung:

Auf der Rechnung sind die Umsatzsteuer ID. Nr., die Zolltarifnummer und die ARA-Lizenznummer anzugeben.
Im innergemeinschaftlichen Verkehr sind Rechnungen ohne MwSt auszustellen.
UID SOLAN: ATU 24861308

Rechnungen sind an die E-Mail Adresse buchhaltung@solan.at zu senden

 

Rückstellmuster:

Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Rückstellmuster eines jeden Rohstoffes und einer jeden Charge, die an SOLAN geliefert wird, über die Dauer der Haltbarkeit bei Ihnen vorrätig sein muss.

 

 

Informationen zur anlieferung sackierter Ware

 

 

Verpackung:

  • Die Rohstoffe sollen in 20kg oder max. 30kg Säcke geliefert werden.
  • BigBags dürfen eine maximale Höhe vom 1,8m nicht überschreiten!
  • Bei Waren die im Big Bag geliefert werden, dürfen nur FIBC des Typs B verwendet werden.
  • Die Ware soll nicht in Trommeln oder Kartonagen geliefert werden.
  • Bei Fischmehlprodukten, Produkten mit Hämoglobinpulver oder Plasmaprotein, werden nur unbeschädigte Säcke übernommen. Weist ein Sack einer Palette mit diesen Produkten eine Beschädigung auf, so muss die ganze Palette gestoßen werden um eine Kontamination mit tierischen Bestandteilen zu vermeiden.

 

Lademittel:

  • Die Waren müssen entweder auf Euro-Paletten, CP1 oder CP4 gestapelt werden.
  • Die Paletten müssen in einwandfreien und hochregaltauglichen Zustand sein
  • Es können pro Produkt nur chargenreine Paletten eingelagert werden, verschiedene Chargen bzw. verschiedene Produkte sind auf Zwischenpaletten anzuliefern.
  • Beim Versand der Ware ist auf eine ausreichende Palettensicherung zu achten!
  • Die Entladung erfolgt mittels Elektroameise über das Fahrzeugheck oder in Ausnahmefällen seitlich mittels Gabelstapler.
  • Die Paletten dürfen auf keinen Fall überschlichtet werden!
  • Die Paletten müssen folgenden Abmessungen entsprechen:

 

Abmessung in cm

 

Euro-Paletten

1200x800

 

CP1

1200x1000

 

CP4

1200x1100

 

Sofern eine Palette nicht diesen Maßen entspricht, kann diese nicht übernommen werden.

  • Die maximalen Gewichte betragen bei
  • Euro-Paletten - 1.200kg und bei
  • CP1 und CP4 -1400kg.
  • Die Palettenhöhe (Palette inklusive Ladung) sollten standardmäßig max.1,7 m betragen.

 

Euro-Paletten werden getauscht.

 

Bitte beachten Sie, dass Rohstoffe, deren Lademittel nicht unseren Anforderungen entsprechen, kostenpflichtig umgearbeitet werden müssen. Dieser Aufwand wird dem Lieferanten in Rechnung gestellt.

 

Informationen zur Loseanlieferung

 

 

Reinigungsbestätigung:

 

Bei Losetransporten ist eine Reinigungsbestätigung vom LKW Fahrer mitzuführen. Diese Reinigungsbestätigung muss mindestens folgende Informationen enthalten:

 

  • Name und Anschrift der ausführenden Person
  • Kennzeichen des Fahrzeuges und des Anhängers
  • Art der Fracht
  • Art der Vorfracht
  • Datum des Transportes
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Reinigung
  • Art der Reinigung
  • Verwendetes Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel

 

Die Reinigungsbestätigung muss die letzten 3 Vorfrachten umfassen!

 

Sollte keine Reinigungsbestätigung vorhanden sein, ist eine Übernahme aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Ware bei fehlender Reinigungsbestätigung gestoßen werden muss. Die Kosten hierfür hat der Lieferant zu tragen.

 

Auf dem Firmengelände von SOLAN sind alle LKW-Chauffeure zum Tragen von Sicherheitsschuhen verpflichtet.

Stehzeiten, die durch defekte Fahrzeuge oder unzureichend ausgebildete Fahrer entstehen, müssen in Rechnung gestellt werden.

 

 

Informationen Zusammengefasst

 

 

F-029 LIEFERBEDINGUNGEN LIEFERANTEN

 

 

 

 

Stand: 14.02.2023